Design

Sie verwenden Joomla! 3.4.8? Dann sollten Sie Ihre Homepage dringend updaten. Gerne erledigen Wir das für Sie - schnell, sicher und zu einem fairen Preis!

Die aktuelle Version von Joomla! bietet die größte Sicherheit, für Sie und Ihre Kunden!
MFR Joomla Update Service Sicherheit
Häufig sind veraltete Systeme im Einsatz. Die Folge kann sein, dass Ihre Homepage Angriffen von Hackern schutzlos ausgeliefert ist - Ihre Daten könnten gestohlen werden und Ihr System beschädigt werden. Gehen Sie diesen Schwierigkeiten aus dem Weg! Mit einem Update auf die neuste Version von Joomla! 3.x sind Sie auf der sicheren Seite. Werden Schwachstellen im System entdeckt, werden diese umgehen behoben. Hacker und andere Angreifer haben so kaum Chancen!

Mit unserem Update Service bringen Sie Ihr Joomla! auf den neusten Stand. Das gilt natürlich auch für Plugins und sonstigen Erweiterungen. Natürlich erstellen wir gern auch ein Backup Ihrer Seite, ein regelmäßiges Sicherheits-Feature, das leider nicht von allen Nutzern durchgeführt wird. Machen Sie einfach Schluss mit Sicherheitslücken!

Schon ab 10,-€ (zzgl. USt.) im Monat bieten wir Ihnen unseren Update-Service an. Wir kümmern uns darum das Ihre Seite stets mit dem aktuellsten Updates versorgt ist.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, und updaten Sie Ihre Seite mit uns auf die neuste Joomla! Version!

Wie funktioniert der Update-Service?

Sobald ein neues Update von Joomla bereit steht, wird dies schnellst möglich von unseren Servicetechnikern eingespielt. Wir überwachen Ihre Joomla Installation und erstellen vor jedem Update ein Backup. Ebenso ist es möglich Ihre Seite zu überwachen und Manipulationen und ausfälle aufzudecken.

 

Telemediengesetz (TMG)§ 13 Pflichten des Diensteanbieters, Absatz 7

Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

  1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
  2. diese

a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und

b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,

gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.


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